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   BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96   

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https://dejure.org/1997,7741
BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96 (https://dejure.org/1997,7741)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1997 - 3 C 39.96 (https://dejure.org/1997,7741)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1997 - 3 C 39.96 (https://dejure.org/1997,7741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstaatswidrigkeit der Zwangsaussiedlung - Vererblichkeit von Bodenreformeigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1998, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96
    Dieses stellte ein besonders ausgestaltetes Nutzungsrecht an einem Grundstück dar und hatte trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen einen Vermögenswerten Inhalt (vgl. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 (84) [BVerwG 27.07.1995 - 7 C 12/94]).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96
    Wie der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. Februar 1994 (BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 (174) [BVerwG 25.02.1994 - 7 C 32/92]) ausführlich dargestellt hat, war das Bodenreformeigentum lediglich persönliches Arbeitseigentum des Neubauern, dem die Belastung innewohnte, bei Aufgabe der Bodenreformwirtschaft in den Bodenfonds zurückzufallen; dieses Eigentum konnte nur mit staatlicher Genehmigung auf einen entsprechend qualifizierten Erben oder sonstigen Dritten übergehen.
  • BGH, 14.02.1997 - V ZR 32/96

    Rechtsfolgen der Verjährung des Auflassungsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96
    Das habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 1997 - V ZR 32/96 - bestätigt.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung von Bodenreformland an den Erben eines

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96
    Selbst dem qualifizierten Erben, der alle Voraussetzungen für die Weiterführung der Hofstelle erfüllte, wuchs daher mit Eintritt des Erbfalls lediglich eine tatsächliche Chance auf Übertragung des Bodenreformeigentums zu (ebenso Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.95 - DtZ 1996, 223).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 51.96

    Offene Vermögensfragen - Aufhebung von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen der DDR zur

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96
    Der frühere Eigentümer einer Bodenreformwirtschaft, der sein Eigentum infolge einer Zwangsaussiedlung innerhalb der DDR verloren hatte und später dort verstarb, kann nicht auf Antrag des Erben wegen Eingriffs in Vermögenswerte nach § 1 Abs. 1 VwRehaG rehabilitiert werden (wie Urteil vom 7. August 1997 - BVerwG 3 C 51.96 -).
  • VG Schwerin, 19.04.2000 - 1 A 1574/99

    Anfechtung eines Rehabilitierungsbescheides nach dem Verwaltungsrechtlichen

    Dieser lediglich in den Gründen des angegriffenen Rehabilitierungsbescheids dargelegten, der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegenstehenden Rechtsauffassung (vgl. insoweit u.a. Urt. v. 7.8.1997 - 3 C 39/96 -, VIZ 1998, 343 f.) kommt keine Bindungswirkung zu.
  • KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97

    Fortwirkende ordre-public-widrigkeit von Enteignungen zum Zweck des Mauerbaues

    Insbesondere ist auch die auf das Regelungssystem des Einigungsvertrages gestützte heutige Rechtsprechung zur Wirksamkeit von DDR-Enteignungen nach dem Verteidigungsgesetz (vgl. etwa KG, 24. ZS, VIZ 1992, 321 und KG, 27. ZS, ZOV 1998, 134; siehe auch BVerwG, VIZ 1998, 343 und 344) nicht maßgebend.
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